Lohnsteuer-Ermäßigung für das Jahr 2006

Ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bringt Ihnen bereits vor dem Jahresende eine niedrigere Steuerlast und ein höheres Netto-Gehalt.

Wenn Sie hohe Wer­bungs­kos­ten, Son­der­aus­ga­ben oder außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen haben, müs­sen Sie nicht bis zum Jah­res­en­de war­ten, bis es im Rah­men Ihrer Steu­er­erklä­rung eine Steu­er­erstat­tung gibt. Sie haben bereits jetzt die Mög­lich­keit, die­se Auf­wen­dun­gen steu­er­min­dernd berück­sich­ti­gen zu las­sen — mit der Fol­ge, dass Sie monat­lich eine nied­ri­ge­re Steu­er­last zu tra­gen haben und ein höhe­res Net­to-Gehalt bekom­men.

Sie müs­sen ledig­lich unter Bei­fü­gung Ihrer Lohn­steu­er­kar­te einen Antrag auf Lohn­steu­er-Ermä­ßi­gung beim Finanz­amt stel­len, damit auf Ihrer Lohn­steu­er­kar­te ein Frei­be­trag ein­ge­tra­gen wird. Vor­aus­set­zung für die Ein­tra­gung des Frei­be­trags ist, dass Ihre Wer­bungs­kos­ten (zum Bei­spiel für Arbeits­klei­dung oder Ent­fer­nungs­pau­scha­le), Son­der­aus­ga­ben oder außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen (zum Bei­spiel Krank­heits­kos­ten) ins­ge­samt mehr als 600 Euro betra­gen. Wer­bungs­kos­ten wer­den nur dann berück­sich­tigt, wenn sie den Arbeit­neh­mer-Pausch­be­trag in Höhe von 920 Euro über­stei­gen.

Haben Sie bereits im Jahr 2005 von der Lohn­steu­er-Ermä­ßi­gung Gebrauch gemacht, kön­nen Sie für die­ses Jahr den “ver­ein­fach­ten Antrag auf Lohn­steu­er-Ermä­ßi­gung 2006” stel­len. An den gesetz­li­chen Grund­la­gen hat sich im Ver­gleich zum Vor­jahr nichts geän­dert. Ledig­lich neue Recht­spre­chung — bei­spiels­wei­se zu Rei­se­kos­ten bei Ein­satz­wech­sel­tä­tig­keit — wird berück­sich­tigt.