Minijobs in Privathaushalten
Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.
Wer Minijobber im Privathaushalt beschäftigt hat, musste bisher den dienstbaren Geist sowohl bei der Minijob-Zentrale (Haushaltsscheckverfahren) als auch bei der zuständigen Unfallkasse bzw. dem Gemeindeunfallversicherungsverband anmelden. Dieses Verfahren ist jetzt vereinfacht worden. Mit der Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren sind auch die Meldepflichten gegenüber dem Unfallversicherungsträger erfüllt.

Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt seit Jahresanfang 1,6 % des Arbeitsentgelts — ihn hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Zusammen mit den Beiträgen von jeweils 5 % für die Kranken- und Rentenversicherung, der Pauschalsteuer von 2 % und der Umlage zur Entgeltfortzahlungsversicherung von 0,1 % ergibt sich eine Arbeitgeberbelastung von insgesamt 13,7 %.
Die Abgaben werden zweimal jährlich zum 15. Januar und zum 15. Juli per Lastschrift eingezogen — in 2006 erstmals am 17. Juli, da der 15. Juli auf einen Samstag fällt. Der Haushaltsscheck-Vordruck steht unter http://www.minijob-zentrale.de zur Verfügung. Bei einem Arbeitsentgelt über 400 Euro ist die Haushaltshilfe weiterhin direkt beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden, es sind auch weiterhin die Beiträge dorthin abzuführen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen