Minijobs in Privathaushalten

Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.

Wer Mini­job­ber im Pri­vat­haus­halt beschäf­tigt hat, muss­te bis­her den dienst­ba­ren Geist sowohl bei der Mini­job-Zen­tra­le (Haus­halts­scheck­ver­fah­ren) als auch bei der zustän­di­gen Unfall­kas­se bzw. dem Gemein­de­un­fall­ver­si­che­rungs­ver­band anmel­den. Die­ses Ver­fah­ren ist jetzt ver­ein­facht wor­den. Mit der Teil­nah­me am Haus­halts­scheck­ver­fah­ren sind auch die Mel­de­pflich­ten gegen­über dem Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger erfüllt.

Der Bei­trag für die Unfall­ver­si­che­rung beträgt seit Jah­res­an­fang 1,6 % des Arbeits­ent­gelts — ihn hat der Arbeit­ge­ber allein zu tra­gen. Zusam­men mit den Bei­trä­gen von jeweils 5 % für die Kran­ken- und Ren­ten­ver­si­che­rung, der Pau­schal­steu­er von 2 % und der Umla­ge zur Ent­gelt­fort­zah­lungs­ver­si­che­rung von 0,1 % ergibt sich eine Arbeit­ge­ber­be­las­tung von ins­ge­samt 13,7 %.

Die Abga­ben wer­den zwei­mal jähr­lich zum 15. Janu­ar und zum 15. Juli per Last­schrift ein­ge­zo­gen — in 2006 erst­mals am 17. Juli, da der 15. Juli auf einen Sams­tag fällt. Der Haus­halts­scheck-Vor­druck steht unter http://www.minijob-zentrale.de zur Ver­fü­gung. Bei einem Arbeits­ent­gelt über 400 Euro ist die Haus­halts­hil­fe wei­ter­hin direkt beim zustän­di­gen Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger anzu­mel­den, es sind auch wei­ter­hin die Bei­trä­ge dort­hin abzu­füh­ren.