Eigenheimzulage: Ohne Einzug keine Förderung

Die Eigenheimzulage für Eigennutzung wird nur dann erteilt, wenn Sie bereits in die entsprechende Immobilie eingezogen sind.

Die Eigen­heim­zu­la­ge wird Ihnen nur für die Jah­re inner­halb des acht­jäh­ri­gen Begüns­ti­gungs­zeit­raums gewährt, in denen die Woh­nung tat­säch­lich von Ihnen zu eige­nen Wohn­zwe­cken genutzt wird. Unter dem Begriff zu eige­nen Wohn­zwe­cken ist nach all­ge­mei­ner Auf­fas­sung der tat­säch­li­che Gebrauch der Woh­nung zu ver­ste­hen. Der tat­säch­li­che Gebrauch der Woh­nung setzt jeden­falls den Ein­zug in die­se vor­aus.

Eine begüns­tig­te Eigen­nut­zung zu Wohn­zwe­cken für die Zeit der Reno­vie­rung vor dem Ein­zug ist daher wohl abzu­leh­nen, auch wenn Sie als Eigen­tü­mer wäh­rend der Reno­vie­rungs­ar­bei­ten behelfs­mä­ßig in der Woh­nung über­nach­tet haben.