Wechsel zu mittelbarer atypisch stiller Beteiligung

Der Wechsel zu einer mittelbar atypisch stillen Beteiligung ist mit einem Verlust des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags verbunden.

Nach einer Ent­schei­dung des Finanz­ge­richts Ber­lin führt der Wech­sel von einer unmit­tel­ba­ren aty­pisch stil­len Betei­li­gung zu einer mit­tel­ba­ren aty­pisch stil­len Betei­li­gung an einer Per­so­nen­ge­sell­schaft zu einem Unter­neh­mer­wech­sel und damit zum Ver­lust des gewer­be­steu­er­li­chen Ver­lust­vor­tra­ges ent­spre­chend der Quo­te des aus­ge­schie­de­nen Gesell­schaf­ters. Als Argu­ment für die­se Ent­schei­dung wird ange­führt, dass es an der erfor­der­li­chen Unter­neh­mer­iden­ti­tät fehlt.