Verbot der privaten Pkw-Nutzung
Ein Verbot der privaten Pkw-Nutzung allein genügt nicht, solange es nicht ausreichend kontrolliert wird.
Viele Arbeitgeber meinen, dass sie die 1 %-Regelung ohne die Führung eines Fahrtenbuches dadurch vermeiden können, dass sie ihren Mitarbeitern generell die Privatnutzung der Betriebsfahrzeuge verbieten. Nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts ist ein solches Verbot allein nicht ausreichend, hinzu kommen muss eine effektive Kontrolle. Eine private Nutzung des Fahrzeugs muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Finden die Kontrollen nicht statt, so hat der Arbeitnehmer den privaten Nutzungsanteil zu versteuern. Auf den Umfang der Privatfahrten kommt es nicht an.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026