Verbot der privaten Pkw-Nutzung

Ein Verbot der privaten Pkw-Nutzung allein genügt nicht, solange es nicht ausreichend kontrolliert wird.

Vie­le Arbeit­ge­ber mei­nen, dass sie die 1 %-Rege­lung ohne die Füh­rung eines Fahr­ten­bu­ches dadurch ver­mei­den kön­nen, dass sie ihren Mit­ar­bei­tern gene­rell die Pri­vat­nut­zung der Betriebs­fahr­zeu­ge ver­bie­ten. Nach Auf­fas­sung des Nie­der­säch­si­schen Finanz­ge­richts ist ein sol­ches Ver­bot allein nicht aus­rei­chend, hin­zu kom­men muss eine effek­ti­ve Kon­trol­le. Eine pri­va­te Nut­zung des Fahr­zeugs muss mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahr­schein­lich­keit aus­ge­schlos­sen wer­den. Fin­den die Kon­trol­len nicht statt, so hat der Arbeit­neh­mer den pri­va­ten Nut­zungs­an­teil zu ver­steu­ern. Auf den Umfang der Pri­vat­fahr­ten kommt es nicht an.