Lohnsteueranrufungsauskunft ist für das Finanzamt verbindlich

Erteilt das Finanzamt eine Lohnsteueranrufungsauskunft, dann ist es daran gebunden — selbst wenn die Auskunft falsch ist.

Der Arbeit­ge­ber haf­tet für die rich­ti­ge Abfüh­rung der Lohn­steu­er. Ist er unsi­cher, wie eine Vor­schrift über die Lohn­steu­er anzu­wen­den ist, so kann er sein Betriebs­stät­ten­fi­nanz­amt um Aus­kunft bit­ten. Die­se Aus­kunft muss erteilt wer­den. Macht der Arbeit­ge­ber von die­ser Mög­lich­keit kei­nen Gebrauch, so kann er sich nicht auf einen ent­schuld­ba­ren Rechts­irr­tum beru­fen, son­dern er muss im Wege der Arbeit­ge­ber­haf­tung zah­len. Die erteil­te Aus­kunft, selbst wenn sie falsch ist, bin­det das Finanz­amt.