Entwurf eines Mittelstandsentlastungsgesetzes

Ein neuer Gesetzentwurf verspricht kleinen und mittleren Unternehmen und Freiberuflern teilweise deutliche Erleichterungen.

Am 25. April 2006 hat das Bun­des­ka­bi­nett den Ent­wurf eines “Ers­ten Geset­zes zum Abbau büro­kra­ti­scher Hemm­nis­se ins­be­son­de­re in der mit­tel­stän­di­schen Wirt­schaft” ver­ab­schie­det. Obwohl das Gesetz einen lan­gen Namen trägt, ent­hält es eini­ge prä­gnan­te und wün­schens­wer­te Ände­run­gen im Steu­er- und Wirt­schafts­recht. Geplant sind unter ande­rem fol­gen­de Maß­nah­men:

  • Anhe­bung der steu­er­li­chen Buch­füh-rungs­pflicht­gren­ze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro.

  • Erhö­hung des Maxi­mal­be­trags für Klein­be­trags­rech­nun­gen von 100 auf 150 Euro.

  • Ver­ein­fa­chung der Vor­steu­er­be­rich­ti­gung in meh­re­ren Punk­ten.

  • In der Sta­tis­tik des pro­du­zie­ren­den Gewer­bes sol­len nur noch Unter­neh­men mit min­des­tens 50 statt bis­her 20 Mit­ar­bei­tern erfasst wer­den.

  • Einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten brau­chen Unter­neh­men zukünf­tig erst ab min­des­tens 10 statt bis­her 5 Arbeit­neh­mern, die mit der Ver­ar­bei­tung von Per­so­nen­da­ten betraut sind.

  • Berufs­ge­heim­nis­trä­ger wie Ärz­te oder Rechts­an­wäl­te dür­fen zukünf­tig auch einen exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestel­len.