Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer erfolglos

Die Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer auf ertragslose Grundstücke wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen die Erhe­bung der Grund­steu­er bei ertrag­lo­sen Grund­stü­cken nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men. Wider­sprü­che und Ein­sprü­che gegen Grund­steu­er- und Ein­heits­wert­be­schei­de sowie Anträ­ge auf Her­ab­set­zung oder Auf­he­bung des Grund­steu­er­mess­be­trags, die sich aus­schließ­lich auf die­ses Ver­fah­ren stüt­zen, wer­den jetzt abschlä­gig beschie­den. Dage­gen ist wei­ter­hin eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de anhän­gig, die sich gegen die Grund­steu­er auf selbst­ge­nutz­tes Wohn­ei­gen­tum rich­tet. In die­sem Punkt steht eine Ent­schei­dung also noch aus.