Leistung von Umzugsspeditionen als haushaltsnahe Dienstleistung

Die Finanzverwaltung hat nun offiziell klargestellt, dass Kosten für Umzugshelfer auch den Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen bringen.

Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Koblenz hat dar­auf hin­ge­wie­sen, dass von Umzugs­spe­di­tio­nen durch­ge­führ­te pri­vat ver­an­lass­te Umzü­ge nun­mehr den haus­halts­na­hen Dienst­leis­tun­gen zuzu­ord­nen sind. Die bis­her gel­ten­de Ver­wal­tungs­auf­fas­sung hat­te dies abge­lehnt. Vor­aus­set­zung für die Steu­er­ermä­ßi­gung ist — wie sonst auch -, dass die Auf­wen­dun­gen durch die Vor­la­ge der Rech­nung und der geleis­te­ten Zah­lung belegt wer­den.