Was ist neu für Familien?

Familien profitieren überwiegend von den Änderungen, die die Koalition bis jetzt beschlossen hat.

Am bes­ten kom­men im Finanz­pro­gramm der Koali­ti­on die Fami­li­en weg — außer der ver­kürz­ten Bezugs­dau­er beim Kin­der­geld gibt es für sie nur Ver­bes­se­run­gen gegen­über der bis­he­ri­gen Situa­ti­on:

  • Kin­der­geld: Das Kin­der­geld bezie­hungs­wei­se den Kin­der­frei­be­trag für voll­jäh­ri­ge Kin­der gibt es ab 2007 nur mehr bis zum 25. Lebens­jahr. Bis­her besteht der Anspruch bis zum 27. Lebens­jahr.

  • Kin­der­be­treu­ung: Rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2006 kön­nen Fami­li­en beruf­lich ver­an­lass­te Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten bes­ser steu­er­lich berück­sich­ti­gen. Zwei Drit­tel der Kos­ten, maxi­mal jedoch 4.000 Euro pro Jahr und Kind, kön­nen Dop­pel­ver­dien­er­haus­hal­te und Allein­er­zie­hen­de als Wer­bungs­kos­ten abset­zen. Dies gilt für Kin­der bis zum Alter von 14 Jah­ren. Ist nur ein Eltern­teil erwerbs­tä­tig, gilt die­sel­be Regel, jedoch nur für Kin­der im Alter von drei bis sechs Jah­ren, außer­dem wer­den die Kos­ten dann als Son­der­aus­ga­ben behan­delt. Vor­aus­set­zung für den Abzug sind die Vor­la­ge einer Rech­nung und der Nach­weis für die Zah­lung.

  • Eltern­geld: Ab dem 1. Janu­ar 2007 sol­len die Eltern neu­ge­bo­re­ner Kin­der ein ein­kom­mens­ab­hän­gi­ges Eltern­geld erhal­ten. Das Eltern­geld in Höhe von 67 % des letz­ten Net­to­ein­kom­mens, maxi­mal 1.800 Euro monat­lich, erhält die Mut­ter oder der Vater, die oder der im ers­ten Lebens­jahr des Kin­des auf den Beruf ver­zich­tet. Für Ein­kom­mens- oder Arbeits­lo­se, Gering­ver­die­ner und Stu­den­ten wird ein Sockel­be­trag von 300 Euro monat­lich gezahlt. Die­ses Gesetz wird erst nach der Som­mer­pau­se end­gül­tig ver­ab­schie­det.