Was ist neu für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen mit einer umfangreichen Kürzung von Steuervergünstigungen leben.

Der Weg­fall der Ent­fer­nungs­pau­scha­le ist die vor­läu­fig letz­te Stro­phe im Kür­zungs­ka­non der Gro­ßen Koali­ti­on für Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber. Eben­falls betrof­fen ist der Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für das häus­li­che Arbeits­zim­mer und die Strei­chung der Steu­er­frei­heit für zahl­rei­che Lohn­zu­satz­leis­tun­gen. Ein Licht­blick ist ledig­lich die Sen­kung des Bei­trags zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung im kom­men­den Jahr, doch Bei­trags­er­hö­hun­gen bei ande­ren Zwei­gen der Sozi­al­ver­si­che­rung sind bereits abzu­se­hen.

  • Ent­fer­nungs­pau­scha­le: Begin­nend mit dem kom­men­den Jahr wird der Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für die Ent­fer­nungs­pau­scha­le gestri­chen. Erst ab dem 21. Kilo­me­ter kann für jeden wei­te­ren Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter eine Pau­scha­le von 30 Cent wie Wer­bungs­kos­ten gel­tend gemacht wer­den.

  • Häus­li­ches Arbeits­zim­mer: Eben­falls ab 2007 kön­nen Arbeit­neh­mer kei­ne Auf­wen­dun­gen mehr für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer als Wer­bungs­kos­ten gel­tend machen, das nicht den Mit­tel­punkt der gesam­ten beruf­li­chen Tätig­keit bil­det.

  • Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung: Als teil­wei­ser Aus­gleich für die Erhö­hung der Umsatz­steu­er sinkt zeit­gleich zum 1. Janu­ar 2007 der Bei­trags­satz zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung um 2 % auf dann 4,5 %. Einen Teil die­ser Absen­kung dürf­ten jedoch Erhö­hun­gen bei der Kran­ken- und Ren­ten­ver­si­che­rung auf­zeh­ren.

  • Zuschlä­ge: Die Sozi­al­ver­si­che­rungs­frei­heit von Sonn-, Fei­er­tags- und Nacht­zu­schlä­gen ist seit dem 1. Juli 2006 auf einen Grund­lohn von 25 Euro pro Stun­de begrenzt. Das gilt jedoch nur für die Sozi­al­ver­si­che­rungs­frei­heit, die Steu­er­frei­heit bleibt unver­än­dert auch für höhe­re Grund­löh­ne bis 50 Euro pro Stun­de bestehen.

  • Mini­jobs: Der pau­scha­le Bei­trags­satz für gering­fü­gig Beschäf­tig­te im gewerb­li­chen Bereich wur­de zum 1. Juli 2006 von der­zeit 25 % auf 30 % (15 % Ren­ten­ver­si­che­rung, 13 % Kran­ken­ver­si­che­rung, 2 % Pau­schal­steu­er) ange­ho­ben.

  • Abfin­dun­gen: Die begrenz­te Steu­er­be­frei­ung für Abfin­dun­gen wegen einer vom Arbeit­ge­ber ver­an­lass­ten oder gericht­lich aus­ge­spro­che­nen Auf­lö­sung des Dienst­ver­hält­nis­ses wur­de zum 1. Janu­ar 2006 end­gül­tig abge­schafft. Für Ansprü­che aus Abfin­dungs­ver­trä­gen, Gerichts­ent­schei­dun­gen und anhän­gi­gen Ver­fah­ren vor dem 1. Janu­ar 2006 gilt aus Grün­den des Ver­trau­ens­schut­zes die Wei­ter­an­wen­dung der alten Steu­er­frei­heit, soweit dem Arbeit­neh­mer die Zah­lung vor dem 1. Janu­ar 2008 zufließt.

  • Über­gangs­gel­der: Ana­log zu den Abfin­dun­gen ent­fällt ab dem 1. Janu­ar 2006 eben­falls die Steu­er­frei­heit für Über­gangs­gel­der und Über­gangs­bei­hil­fen auf­grund gesetz­li­cher Vor­schrif­ten, zum Bei­spiel nach dem Beam­ten- oder Sol­da­ten­ver­sor­gungs­ge­setz.

  • Bei­hil­fen: Auch die begrenz­te Steu­er­frei­heit für Hei­rats- und Geburts­hil­fen (jeweils 315 Euro) wur­de zum 1. Janu­ar 2006 gestri­chen.

  • Berg­manns­prä­mi­en: Und schließ­lich fällt ab dem kom­men­den Jahr auch die Steu­er­frei­heit für Berg­manns­prä­mi­en weg.