Elektronisch übermittelte Rechnungen

Bisher konten kleinere Firmen nur mit viel Aufwand die Anforderungen an den elektronischen Versand von Rechnungen erfüllen. Nun bietet ein Unternehmen der Bundesdruckerei ein Verfahren an, mit dem auch ohne teure Infrastruktur der günstigere elektronische Rechnungsversand möglich ist.

Trotz der mit dem elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehr ver­bun­de­nen Erleich­te­run­gen und Kos­ten­ein­spa­run­gen wird die­ses Medi­um in Deutsch­land nur unzu­rei­chend genutzt. Das liegt an den Hür­den, die über­wun­den wer­den müs­sen, wenn man die­ses Medi­um nut­zen will. Bei einer auf elek­tro­ni­schen Weg über­mit­tel­ten Rech­nung müs­sen die Echt­heit der Her­kunft und die Unver­sehrt­heit des Inhalts durch eine qua­li­fi­zier­te elek­tro­ni­sche Signa­tur gewähr­leis­tet wer­den. Zudem muss der Emp­fän­ger der Rech­nung die­ser Über­mitt­lungs­art zustim­men.

Nun steht den Unter­neh­men unter http://www.rechnung.de erst­ma­lig ein Signie­rungs­ver­fah­ren zur Ver­fü­gung, das ohne die sonst übli­chen hohen Zusatz­kos­ten für Hard- und Soft­ware aus­kommt. Umset­zungs­part­ner ist D-Trust, eine hun­dert­pro­zen­ti­ge Toch­ter der Bun­des­dru­cke­rei. Jetzt kos­tet es nur noch weni­ge Cent, eine digi­ta­le Rech­nung mit einer qua­li­fi­zier­ten elek­tro­ni­schen Signa­tur aus­zu­stat­ten und zu ver­sen­den.

Das Sys­tem über­trägt die gewünsch­ten Doku­men­te direkt an eine Signa­tur­kar­te bei D-Trust. Hier bekom­men die Rech­nun­gen eine qua­li­fi­zier­te elek­tro­ni­sche Signa­tur und einen Signa­tur-Stem­pel. Danach gehen sie auto­ma­tisch an die Rech­nungs­adres­sa­ten. Mit­hil­fe eines mit­ge­schick­ten öffent­li­chen Schlüs­sels kön­nen Emp­fän­ger und Finanz­be­hör­den die Signa­tur rechts­si­cher über­prü­fen.

Die Emp­fän­ger elek­tro­ni­scher Rech­nun­gen haben den Vor­teil, dass sie die ein­ge­gan­ge­ne Rech­nung sofort elek­tro­nisch wei­ter ver­ar­bei­ten kön­nen. Es ist davor zu war­nen, Rech­nun­gen ohne elek­tro­ni­sche Signa­tur zu ver­sen­den, da die­se von den Finanz­be­hör­den nicht aner­kannt wer­den und somit der Vor­steu­er­ab­zug gefähr­det ist.