Neben Zahl auch Dauer von Heimfahrten relevant

Für die Beurteilung einer doppelten Haushaltsführung ist neben der Anzahl auch die Dauer von Familienheimfahrten relevant.

Das Finanz­ge­richt Mün­chen meint, dass für die Fra­ge, ob sich bei dop­pel­ter Haus­halts­füh­rung der Lebens­mit­tel­punkt tat­säch­lich noch am Haupt­wohn­ort befin­det, nicht nur die Zahl der Auf­ent­hal­te, son­dern auch deren jewei­li­ge Dau­er maß­geb­lich ist. Wäh­rend die Finanz­ver­wal­tung regel­mä­ßig min­des­tens 24 Heim­fahr­ten for­dert, ist das Gericht zu dem Ergeb­nis gekom­men, dass auch weni­ger Heim­fahr­ten im Hin­blick auf die Gesamt­um­stän­de des Ein­zel­falls aus­rei­chen kön­nen, um davon aus­zu­ge­hen, dass der Mit­tel­punkt Ihrer Lebens­in­ter­es­sen wei­ter­hin am bis­he­ri­gen Wohn­ort liegt und die­ser nicht nur gele­gent­lich auf­ge­sucht wird. Zu berück­sich­ti­gen kön­nen Umstän­de wie die Ent­fer­nung zu Ihrem Wohn­ort, Ihre beruf­li­chen Ver­pflich­tun­gen und die Dau­er Ihrer Auf­ent­hal­te sein.