Neben Zahl auch Dauer von Heimfahrten relevant
Für die Beurteilung einer doppelten Haushaltsführung ist neben der Anzahl auch die Dauer von Familienheimfahrten relevant.
Das Finanzgericht München meint, dass für die Frage, ob sich bei doppelter Haushaltsführung der Lebensmittelpunkt tatsächlich noch am Hauptwohnort befindet, nicht nur die Zahl der Aufenthalte, sondern auch deren jeweilige Dauer maßgeblich ist. Während die Finanzverwaltung regelmäßig mindestens 24 Heimfahrten fordert, ist das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass auch weniger Heimfahrten im Hinblick auf die Gesamtumstände des Einzelfalls ausreichen können, um davon auszugehen, dass der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen weiterhin am bisherigen Wohnort liegt und dieser nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. Zu berücksichtigen können Umstände wie die Entfernung zu Ihrem Wohnort, Ihre beruflichen Verpflichtungen und die Dauer Ihrer Aufenthalte sein.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer