Einkommensteuer und Kindergeld werden getrennt festgesetzt

Für die Festsetzung des Kindergelds kann die Familienkasse die Einkünfte des Kindes selbstständig ermitteln und ist nicht an den Steuerbescheid des Finanzamts gebunden.

Die Fest­set­zung der Ein­kom­men­steu­er des Kin­des und die Fest­set­zung des Kin­der­gel­des zuguns­ten der Eltern sind zwei unter­schied­li­che Ver­fah­ren. Die Fami­li­en­kas­se ist daher nicht an den Inhalt eines Ein­kom­men­steu­er­be­schei­des gebun­den, son­dern ermit­telt die Höhe der Ein­künf­te und Bezü­ge selbst. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat auf bereits vor­han­de­ne Ent­schei­dun­gen ver­wie­sen, wonach der Ein­kom­men­steu­er­be­scheid des Kin­des nicht als Nach­weis sei­ner Ein­künf­te anzu­er­ken­nen ist, weil er kein Grund­la­gen­be­scheid im Sin­ne der Abga­ben­ord­nung ist.