Streitwert bei Bedarfsbewertung von Grundstücken

Bei Streitigkeiten über Gründstückswerte für die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat der Bundesfinanzhof Regeln für die Ermittlung des Streitwertes aufgestellt.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat zur Fra­ge der Streit­wert­fest­set­zung bei Strei­tig­kei­ten über Grund­stücks­wer­te, deren geson­der­te Fest­stel­lung für die Erb­schaft- oder Schen­kungsteu­er erfor­der­lich ist, Stel­lung genom­men: Danach ist der Streit­wert pau­schal, aber gestaf­felt, wie folgt anzu­set­zen:

  • Bei Grund­stücks­wer­ten bis ein­schließ­lich 512.000,00 Euro mit 10 v.H. der strei­ti­gen Wert­dif­fe­renz;

  • bei Grund­stücks­wer­ten bis ein­schließ­lich 12.783.000,00 Euro mit 20 v.H. der strei­ti­gen Wert­dif­fe­renz;

  • bei dar­über hin­aus­ge­hen­den Grund­stücks­wer­ten mit 25 v.H. der strei­ti­gen Wert­dif­fe­renz.