Koalitionspläne für die Unternehmenssteuerreform
Nach wie vor ist ungewiss, welchen Weg die Große Koalition bei der Unternehmenssteuerreform einschlagen wird, allerdings ist die mögliche Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuer heftig umstritten.
Zu den ausstehenden Gesetzesvorhaben gehört eine Unternehmenssteuerreform. Einbehaltene Gewinne werden in Deutschland im internationalen Vergleich zu hoch besteuert. Die Thesaurierungsbelastung beträgt bei einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent mehr als 38 Prozent. Dies ist im Weltvergleich der dritthöchste Belastungssatz. In den Ballungszentren mit ihren noch höheren Gewerbesteuerhebesätzen übersteigt die Steuerbelastung 40 %.
Daher lauten die Reformvorschläge dahingehend, dass der Körperschaftsteuersatz auf 15 % und die gewerbesteuerlichen Messbeträge von 5 % auf 4 % gesenkt werden. Die damit verbundenen Steuerausfälle sollen aber dadurch ausgeglichen werden, dass Zinszahlungen bei der Gewerbesteuer in voller Höhe steuerpflichtig sind. Wenn keine entsprechenden Gewinne erzielt werden, müsste die Gewerbesteuer aus der Substanz des Betriebes gezahlt werden. Die Zeche müssten die mittelständischen Unternehmen bezahlen, die weitgehend auf Kredite zur Finanzierung des Unternehmens angewiesen sind.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform