Zuzahlung zum Job-Ticket

Durch eine Zuzahlung des Arbeitnehmers lässt sich die Freigrenze für Sachbezüge auch auf das Job-Ticket anwenden.

Der öffent­li­che Nah­ver­kehr hat in vie­len Regio­nen zum 1. August 2006 die Prei­se erhöht. Dies führt zu einer Steu­er­pflicht der Sach­be­zü­ge, wenn die monat­li­che Frei­gren­ze von 44 Euro über­schrit­ten wird. Die Steu­er­pflicht kann durch Zuzah­lun­gen des Arbeit­neh­mers ver­mie­den wer­den. Beach­ten Sie: Die monat­li­che Frei­gren­ze darf nicht auf einen Jah­res­be­trag hoch­ge­rech­net wer­den. Wird statt einer Monats­fahr­kar­te eine Jah­res­fahr­kar­te zur Ver­fü­gung gestellt, so kommt eine Anwen­dung der monat­li­chen Frei­gren­ze nicht in Betracht. Es dür­fen kei­ne wei­te­ren Sach­be­zü­ge gewährt wer­den.