Ausländische Saisonarbeitnehmer haben keinen Kindergeldanspruch

Auch ohne expliziten Ablehnungsbescheid der Familienkasse haben ausländische Saison- und Werkvertragsarbeitnehmer keinen Anspruch auf Kindergeld.

Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Koblenz hat dar­auf hin­ge­wie­sen, dass aus­län­di­schen Sai­son- und Werk­ver­trags­ar­beit­neh­mern und Arbeit­neh­mern, die zu vor­über­ge­hen­den Dienst­leis­tun­gen nach Deutsch­land ent­sandt sind, kein Kin­der­geld­an­spruch zusteht. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob es sich um Staats­an­ge­hö­ri­ge aus dem EU-Aus­land oder aus Dritt­staa­ten han­delt. Für den Nach­weis die­ser Rechts­la­ge ist nicht zwin­gend ein förm­li­cher Ableh­nungs­be­scheid der Fami­li­en­kas­se anzu­for­dern. Es genügt die von der Bun­des­agen­tur für Arbeit zu ertei­len­de Arbeits­er­laub­nis, aus der sich die Zuge­hö­rig­keit zu die­sem Per­so­nen­kreis ergibt.