Abfindungen bei Arbeitsplatzwechsel im Konzern

Damit Abfindungen bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Konzerns steuerlich begünstigt sind, muss ein neues Arbeitsverhältnis begründet werden.

Abfin­dun­gen bei einem Arbeits­platz­wech­sel inner­halb eines Kon­zerns sind nur dann steu­er­lich begüns­tigt, wenn ein neu­es Arbeits­ver­hält­nis begrün­det wird. Ver­rich­tet ein Arbeit­neh­mer nach einem Arbeit­ge­ber­wech­sel im Kon­zern im Wesent­li­chen die­sel­be Arbeit wie vor­her, wenn auch zu ver­schlech­ter­ten Arbeits­be­din­gun­gen, spricht das für die Kon­ti­nui­tät im Arbeits­ver­hält­nis. Für das Fort­be­stehen des alten Arbeits­ver­hält­nis­ses spricht es, wenn

  • die Ver­trags­par­tei­en von der Fort­set­zung des bis­he­ri­gen Arbeits­ver­hält­nis­ses aus­ge­gan­gen sind,

  • die Zei­ten der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit beim ers­ten Arbeit­ge­ber auf die Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit beim zwei­ten Arbeit­ge­ber ange­rech­net wer­den,

  • für den Fall einer arbeit­neh­mer­sei­ti­gen Kün­di­gung die Rück­zah­lung der Abfin­dung ver­ein­bart ist,

  • das alte Arbeits­ver­hält­nis im Sozi­al­plan mit dem Neu­en ver­knüpft wur­de.