Minderung um Beteiligungsaufwendungen

Der Bundesfinanzhof hat in der Frage der Minderung um Beteiligungsaufwendungen beim Kürzungsbetrag des Gewinns aus Gewerbebetrieb gegen die Auffassung der Finanzverwaltung entschieden.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat eine Ent­schei­dung des Finanz­ge­richts Hes­sen bestä­tigt, wonach der Kür­zungs­be­trag des Gewinns aus Gewer­be­be­trieb nach § 9 Nr. 2a GewStG 1984 nicht um Betei­li­gungs­auf­wen­dun­gen zu min­dern ist, die mit dem Betei­li­gungs­er­werb in unmit­tel­ba­rem Zusam­men­hang ste­hen. Die Recht­spre­chung hat sich damit in Wider­spruch zur Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung gesetzt. Die­se ver­tritt die Mei­nung, dass der Kür­zungs­be­trag um die Zin­sen, die mit dem Betei­li­gungs­er­werb in Zusam­men­hang ste­hen, zu min­dern ist. Nun ist abzu­war­ten, wie die Finanz­ver­wal­tung auf die Ent­schei­dung reagie­ren wird.