Neues Wirtschaftsgut mit gebrauchten Bauteilen
Damit bei Verwendung gebrauchter Bauteile ein neues Wirtschaftsgut im Sinne des Investitionszulagenrechts entsteht, muss eine neue Idee zur Erschaffung eines andersartigen Wirtschaftsguts umgesetzt werden.
Bei der Verwendung gebrauchter Teile, deren Wert mehr als 10 % der Kosten des Gesamtprojektes ausmachen, wird ein neues Wirtschaftsgut im Sinne des Investitionszulagenrechts nur dann hergestellt, wenn Sie unter Verwirklichung einer neuen Idee ein andersartiges Wirtschaftsgut schaffen. Maßgebend dafür ist die Verkehrsanschauung. Es wird jedoch weder eine patentfähige Erfindung noch eine weltweit neue Idee vorausgesetzt. Es reicht aus, dass Sie auf der Grundlage eines bereits bekannten technischen Verfahrens eine Anlage für die Zwecke Ihres Betriebs entwickelt und errichtet haben, die modernen technischen Anforderungen entspricht und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebs stärkt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform