Neues Wirtschaftsgut mit gebrauchten Bauteilen
Damit bei Verwendung gebrauchter Bauteile ein neues Wirtschaftsgut im Sinne des Investitionszulagenrechts entsteht, muss eine neue Idee zur Erschaffung eines andersartigen Wirtschaftsguts umgesetzt werden.
Bei der Verwendung gebrauchter Teile, deren Wert mehr als 10 % der Kosten des Gesamtprojektes ausmachen, wird ein neues Wirtschaftsgut im Sinne des Investitionszulagenrechts nur dann hergestellt, wenn Sie unter Verwirklichung einer neuen Idee ein andersartiges Wirtschaftsgut schaffen. Maßgebend dafür ist die Verkehrsanschauung. Es wird jedoch weder eine patentfähige Erfindung noch eine weltweit neue Idee vorausgesetzt. Es reicht aus, dass Sie auf der Grundlage eines bereits bekannten technischen Verfahrens eine Anlage für die Zwecke Ihres Betriebs entwickelt und errichtet haben, die modernen technischen Anforderungen entspricht und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebs stärkt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler