Höchstbeiträge für eine Gruppen-Direktversicherung

Auch ein Eigenanteil des Arbeitnehmers führt nicht dazu, dass seine Beiträge in die Durchschnittsberechnung einfließen, wenn der Direktversicherungsbeitrag über 2.148 Euro liegt.

Bei­trä­ge zur betrieb­li­chen Direkt­ver­si­che­rung kön­nen mit 20 vom Hun­dert pau­schal ver­steu­ert wer­den. Die Auf­wen­dun­gen dür­fen pro Arbeit­neh­mer 1.752 Euro im Kalen­der­jahr nicht über­stei­gen. Bei einer Grup­pen-Direkt­ver­si­che­rung ist eine Durch­schnitts­be­rech­nung mög­lich: Arbeit­neh­mer, bei den die Zuwen­dun­gen 2.148 Euro im Kalen­der­jahr über­stei­gen, wer­den in die Durch­schnitts­be­rech­nung nicht ein­be­zo­gen. Ihre Ein­be­zie­hung kann auch nicht dadurch erreicht wer­den, dass die Arbeit­neh­mer einen Eigen­an­teil tra­gen. Wie das Finanz­ge­richt Müns­ter ent­schie­den hat, ist die Ver­pflich­tung des Arbeit­neh­mers gegen­über dem Arbeit­ge­ber für die Gesamt­ver­pflich­tung gegen­über der Ver­si­che­rung unbe­acht­lich. Die Revi­si­on wur­de zuge­las­sen, sodass der Bun­des­fi­nanz­hof dem­nächst die­se Rechts­fra­ge ent­schei­den wird.