Kirchensteuer auf Veräußerungsgewinne

Die auf Veräußerungsgewinne fällige Kirchensteuer kann aus Billigkeitsgründen erlassen werden.

Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne unter­lie­gen der Kir­chen­steu­er. Vie­le Kir­chen­steu­er­äm­ter erlas­sen auf Antrag bis zu 50 % der Kir­chen­steu­er. Aus­künf­te ertei­len die zustän­di­gen Bis­tü­mer bzw. die evan­ge­li­schen Lan­des­kir­chen. Die Rege­lun­gen sind nicht ein­heit­lich. Es wird auf kirch­li­che Bil­lig­keits­grün­de zurück­ge­grif­fen.