Anrechnung ausländischer Steuern bei Investmentanteilen

Ausländische Steuern auf Dividenden dürfen wegen des Halbeinkünfteverfahrens nur zur Hälfte als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Müns­ter weist dar­auf hin, dass aus­län­di­sche Steu­ern auf Divi­den­den in- und aus­län­di­scher Invest­ment­an­tei­le im Rah­men der Ein­kom­men­steu­er auf­grund der Anwen­dung des Halb­ein­künf­te­ver­fah­rens nur hälf­tig berück­sich­tigt wer­den dür­fen. Da die Ban­ken und Kre­dit­in­sti­tu­te bei Invest­ment­erträ­gen für den Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2005 stets die vol­len aus­län­di­schen Steu­ern aus­wei­sen, ist im Ver­an­la­gungs­ver­fah­ren eine not­wen­di­ge Kür­zung zu berück­sich­ti­gen.