Fasadenrenovierung ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Professionelle Handwerksarbeit ist keine haushaltsnahe Dienstleistung, sondern nur solche Tätigkeiten, die normalerweise auch von den Mitgliedern des Haushalts erledigt werden können.

Die Steu­er­ermä­ßi­gung für haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen wird ger­ne in Anspruch genom­men. Hand­werk­li­che Tätig­kei­ten sind begüns­tigt, wenn es sich um Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren oder klei­ne Aus­bes­se­rungs­ar­bei­ten han­delt, die gewöhn­lich Mit­glie­der des pri­va­ten Haus­halts erle­di­gen, und die in regel­mä­ßi­gen (kür­ze­ren) Abstän­den anfal­len. Hand­werk­li­che Tätig­kei­ten, die nur von Fach­kräf­ten erle­digt wer­den, gehö­ren nicht dazu. Wie das Thü­rin­ger Finanz­ge­richt ent­schie­den hat, sind grund­le­gen­de Reno­vie­rungs­ar­bei­ten oder Aus- und Umbau­ten wie eine Fas­sa­den­re­no­vie­rung kei­ne haus­halts­na­hen Dienst­leis­tun­gen.