Besteuerung schwerer Geländewagen

Nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg darf das Finanzamt schwere Geländewagen nicht einfach rückwirkend nach Hubraum statt nach Gewicht besteuern.

Das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg lässt die Fah­rer von schwe­ren Gelän­de­wa­gen hof­fen: Es hält für ernst­lich zwei­fel­haft, ob das Finanz­amt berech­tigt ist, die Kraft­fahr­zeug­steu­er für einen bis­her wie ein Lkw als “ande­res Fahr­zeug” nach Gewicht besteu­er­ten schwe­ren Gelän­de­wa­gen ent­ge­gen gemein­schafts­recht­li­chen Begriffs­be­stim­mun­gen mit Wir­kung ab dem 1. Mai 2005 neu fest­zu­set­zen und das Fahr­zeug als Pkw gemäß Hub­raum und Schad­stoff­emis­si­on zu besteu­ern.