Probleme beim ElsterOnline-Verfahren

Auch wenn seit Jahresanfang die Abgabe digital signierter Steuererklärungen möglich ist, fehlt nach Ansicht von Experten eine rechtliche Grundlage dafür.

Seit Jah­res­an­fang kann man Steu­er­erklä­run­gen auch ohne eigen­hän­di­ge Unter­schrift elek­tro­nisch abge­ben. Dies ist eine wesent­li­che Arbeits­er­leich­te­rung für den Steu­er­pflich­ti­gen, sei­nen Bera­ter und die Finanz­ver­wal­tung. Doch Fach­leu­te hal­ten die­ses Ver­fah­ren für unzu­läs­sig: Die elek­tro­ni­sche Steu­er­erklä­rung ist nicht wirk­sam, weil bei ihrer Über­mitt­lung ledig­lich die Authen­ti­fi­zie­rung des Daten­über­mitt­lers erfolgt. Der Steu­er­pflich­ti­ge ist nicht betei­ligt, wenn ein Bera­ter die Erklä­rung abgibt. Nach Mei­nung der Fach­leu­te kann man ohne eine ver­fah­rens­recht­li­che Ände­rung auf die eigen­hän­di­ge Unter­schrift des Steu­er­pflich­ti­gen nicht ver­zich­ten. Solan­ge die Finanz­ver­wal­tung die elek­tro­nisch abge­ge­be­nen Erklä­run­gen annimmt und bear­bei­tet, stellt sich die­ses Pro­blem nicht, weil die ergan­ge­nen Steu­er­be­schei­de bestands­kräf­tig wer­den. Nur wenn es zum Streit mit dem Finanz­amt kommt, kann die­se Fra­ge bedeut­sam wer­den.