Sonstige Änderungen zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel ändern sich auch die Höhe der Versicherungssteuer und des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung sowie die Buchführungspflichtgrenze.

Neben den zahl­rei­chen ande­ren Punk­ten soll­ten Sie auch noch die­se Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel beach­ten:

  • Ver­si­che­rungs­steu­er: Kor­re­spon­die­rend zur Erhö­hung der Umsatz­steu­er steigt auch die Ver­si­che­rungsteu­er um 3 % auf 19 %. Die nied­ri­ge­ren Son­der­steu­er­sät­ze betra­gen dann für die Feu­er­ver­si­che­rung 14 %, für eine Gebäu­de­ver­si­che­rung mit antei­li­ger Feu­er­ver­si­che­rung 17,75 % und für eine Haus­rat­ver­si­che­rung mit antei­li­ger Feu­er­ver­si­che­rung 18 %.

  • Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung: Als Teil­aus­gleich für die höhe­re Umsatz­steu­er sinkt der Bei­trag zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung um 2,3 % auf 4,2 %.

  • Buch­füh­rungs­pflicht: Die steu­er­li­che Buch­füh­rungs­pflicht­gren­ze wird von 350.000 auf 500.000 Euro ange­ho­ben.