Details der geplanten Unternehmenssteuerreform 2008

Nach langem Hin und Her stehen nun eine ganze Reihe Details der für 2008 geplanten Unternehmenssteuerreform fest.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat eine Bund-Län­der-Grup­pe ein­be­ru­fen, die noch offe­ne Fra­gen zur Unter­neh­mens­steu­er­re­form klä­ren soll­te. Die Bund-Län­der-Grup­pe hat mitt­ler­wei­le einen Ent­wurf vor­ge­legt. Zur­zeit ist davon aus­zu­ge­hen, dass das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren im Som­mer oder Herbst 2007 abge­schlos­sen wird, sodass das Gesetz zum 1. Janu­ar 2008 in Kraft tre­ten könn­te. Einig­keit besteht dar­in, dass die nomi­na­le steu­er­li­che Gesamt­be­las­tung um ca. 10 % sin­ken soll. Bis­her wur­den fol­gen­de Punk­te kon­kre­ti­siert:

  • Die Kör­per­schaft­steu­er soll von 25 % auf 15 % sin­ken.

  • Die Steu­er­mess­zahl im Rah­men der Gewer­be­steu­er soll von 5 % auf 3,5 % gesenkt wer­den.

  • Anhe­bung des Anrech­nungs­fak­tors der Gewer­be­steu­er bei der Ein­kom­men­steu­er von 1,8 auf 3,8.

  • Für Zin­sen, Divi­den­den und Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne soll ab dem 1. Janu­ar 2009 eine Abgel­tungs­steu­er in Höhe von 25 % zuzüg­lich Soli­da­ri­täts­zu­schlag ein­ge­führt wer­den. Ein Opti­ons­recht erlaubt, die Kapi­tal­ein­künf­te wie bis­her im Ver­an­la­gungs­weg zu ver­steu­ern.

  • Die Vor­aus­set­zun­gen für Son­der- und Ans­parab­schrei­bun­gen soll bei­be­hal­ten, aber ziel­ge­nau­er umge­stal­tet wer­den.

  • Für Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten soll ab einer bestimm­ten Gewinn­hö­he eine The­sau­rie­rungs­rück­la­ge ein­ge­führt wer­den, in die nicht ent­nom­me­ne Gewin­ne in einem bestimm­ten Umfang ein­ge­stellt wer­den. Die the­sau­ri­er­ten Gewin­ne sol­len mit 28,25 % zuzüg­lich Soli­da­ri­täts­zu­schlag belas­tet wer­den. Die spä­ter aus­ge­schüt­te­ten Gewin­ne unter­lie­gen der Abgel­tungs­steu­er.

Die­se Maß­nah­men haben nach den Anga­ben des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums ein Volu­men von 30 Mil­li­ar­den Euro. Da das Steu­er­auf­kom­men jedoch mit maxi­mal 5 Mil­li­ar­den Euro belas­tet wer­den soll, will man die Gegen­fi­nan­zie­rung vor allem durch die Ver­brei­te­rung der Bemes­sungs­grund­la­ge errei­chen:

  • Der Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für die Gewer­be­steu­er ent­fällt.

  • Die Sofort­ab­schrei­bung gering­wer­ti­ger Wirt­schafts­gü­ter soll nur noch Unter­neh­men mög­lich sein, die auch die Vor­aus­set­zun­gen für Son­der- und Ans­parab­schrei­bun­gen erfül­len.

  • Die degres­si­ve AfA wird gestri­chen.

  • Eine “Zins­schran­ke” soll den Zins­ab­zug auf 30 % des Gewinns vor Berück­sich­ti­gung von Finan­zie­rungs­kos­ten und Finan­zie­rungs­er­trä­gen mit einer Frei­gren­ze von 1 Mio. Euro beschrän­ken. Dafür wird § 8a KStG abge­schafft und eine Escape-Klau­sel für die Zins­schran­ke geschaf­fen wer­den. Vor allem bei die­sem Punkt sind noch erheb­li­che Ände­run­gen im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren mög­lich.

  • Funk­ti­ons­ver­la­ge­run­gen ins Aus­land sol­len besteu­ert wer­den.

  • Ein­schrän­kung der Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten im Rah­men der Wert­pa­pier­lei­he.

  • Die Rege­lun­gen beim soge­nann­ten Man­tel­kauf sol­len ver­schärft wer­den.

  • Statt der hälf­ti­gen Hin­zu­rech­nung von Dau­er­schuld­zin­sen bei der Gewer­be­steu­er sol­len zukünf­tig 25 % aller Zin­sen (Kurz­frist- und Dau­er­schuld­zin­sen) mit einem Frei­be­trag von 50.000 Euro dem Gewinn hin­zu­ge­rech­net wer­den.

  • Weg­fall der Spe­ku­la­ti­ons­frist bei Gewin­nen aus pri­va­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­ten für nach dem 31. Dezem­ber 2008 erwor­be­ne Kapi­tal­an­la­gen.

Alle Punk­te sind jedoch mit Vor­sicht zu betrach­ten, denn im wei­te­ren Ver­lauf des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens ist noch mit erheb­li­chen Ände­run­gen zu rech­nen.