Streichung von Steuervorteilen

Vor allem das Steueränderungsgesetz 2007 enthält eine ganze Latte an Kürzungen und Streichungen von Steuervorteilen, die die Steuerbelastung weiter steigen lassen.

Das Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2007 ent­hält im Wesent­li­chen ertrag­steu­er­li­che Ände­run­gen, die sich ab dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2007, also ab dem 1. Janu­ar 2007, zu Ihren Las­ten steu­er­ver­schär­fend aus­wir­ken wer­den. Im Ein­zel­nen han­delt es sich um fol­gen­de Ver­än­de­run­gen:

  • Ent­fer­nungs­pau­scha­le: Die Auf­wen­dun­gen für die Wege zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te dür­fen nicht mehr als Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben abge­zo­gen wer­den. Es gilt nun das soge­nann­te “Werks­tor­prin­zip”. Zur Ver­mei­dung von Här­ten kann ab dem 21. Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter für jeden Arbeits­tag eine Ent­fer­nungs­pau­scha­le von 0,30 Euro für jeden vol­len Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter “wie Wer­bungs­kos­ten / Betriebs­aus­ga­ben” gel­tend gemacht wer­den. Gegen die­se Ände­rung sind bereits Kla­gen anhän­gig, die die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der neu­en Rege­lung angrei­fen.

  • Häus­li­ches Arbeits­zim­mer: Die Kos­ten für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer kön­nen nur noch dann berück­sich­tigt wer­den, wenn das Arbeits­zim­mer den Mit­tel­punkt der gesam­ten beruf­li­chen oder betrieb­li­chen Betä­ti­gung dar­stellt.

  • Spa­rer­frei­be­trag: Der Spa­rer­frei­be­trag wird von 1.370 Euro (2.740 Euro bei zusam­men­ver­an­lag­ten Ehe­gat­ten) auf 750 bzw. 1.500 Euro abge­senkt. Bei alten Frei­stel­lungs­be­schei­ni­gun­gen wird der Frei­stel­lungs­be­trag ab 2007 auto­ma­tisch auf 56,37 % des bis­he­ri­gen Betrags redu­ziert.

  • Rei­chen­steu­er: Obwohl erheb­li­che ver­fas­sungs­recht­li­che Beden­ken bestehen, müs­sen Spit­zen­ver­die­ner einen um 3 % höhe­ren Steu­er­satz (45 % statt 42 %) auf Ein­künf­te über 250.000 Euro (500.000 Euro bei gemein­sam ver­an­lag­ten Ehe­paa­ren) zah­len. Gewinn­ein­künf­te, also Ein­nah­men aus selbst­stän­di­ger Arbeit, Gewer­be­be­trieb und Land- und Forst­wirt­schaft sind durch einen Ent­las­tungs­be­trag von der Rei­chen­steu­er aus­ge­nom­men.

  • Kin­der­geld: Das Kin­der­geld bezie­hungs­wei­se den Kin­der­frei­be­trag für voll­jäh­ri­ge Kin­der gibt es ab 2007 nur mehr bis zum 25. Lebens­jahr. Bis­her besteht der Anspruch bis zum 27. Lebens­jahr. Der Weg­fall des Kin­der­gel­des wirkt sich auch auf ande­re Berei­che aus, unter ande­rem die Berech­nung der Kir­chen­steu­er und Soli­da­ri­täts­zu­la­ge, die Kin­der­zu­la­ge bei der Eigen­heim­för­de­rung und die Höhe der zumut­ba­ren Eigen­be­las­tung bei einer außer­or­dent­li­chen Belas­tung.

  • Beschränk­te Steu­er­pflicht: Die beschränk­te Steu­er­pflicht wird auf die ver­brau­chen­de Über­las­sung von Rech­ten erwei­tert, bei­spiels­wei­se Wer­be­rech­te (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

  • Berg­manns­prä­mie: Die Berg­manns­prä­mie von aktu­ell 5 Euro pro Schicht wird im Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2007 zunächst hal­biert und zum 1. Janu­ar 2008 voll­stän­dig ein­ge­stellt.

  • Bord­per­so­nal: Mit dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2007 wer­den auch die inlän­di­schen Ein­künf­te von beschränkt steu­er­pflich­ti­gem Bord­per­so­nal im inter­na­tio­na­len Luft­ver­kehr erfasst. Vor­aus­set­zung ist, dass die Flug­zeu­ge von einem Unter­neh­men mit inlän­di­schem Sitz betrie­ben wer­den.