Beiträge an die Berufsgenossenschaften

Die Zwangsmitgliedschaft in den Berufsgenossenschaften ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts rechtmäßig.

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land als Zwangs­ver­si­che­rung für Unter­neh­men aus­ge­stal­tet. In einer Kla­ge vor dem Bun­des­so­zi­al­ge­richt waren die Klä­ger der Auf­fas­sung, dass die Her­an­zie­hung zu Zwangs­bei­trä­gen gegen die Dienst­leis­tungs­frei­heit und somit gegen Euro­pa­recht und deut­sches Ver­fas­sungs­recht ver­sto­ße. Dem­ge­gen­über bekräf­tig­te jedoch das Bun­des­so­zi­al­ge­richt sei­ne stän­di­ge Recht­spre­chung, dass die Her­an­zie­hung der Unter­neh­men zu Bei­trä­gen an die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten recht­mä­ßig ist.