Scheckzahlungen sind früher fällig

Zahlungen per Scheck müssen künftig drei Tage früher als bisher beim Finanzamt sein.

Bit­te beach­ten Sie, dass bei Zah­lun­gen per Scheck die Zah­lung beim Finanz­amt künf­tig erst drei Tage nach Ein­gang des Schecks als ein­ge­gan­gen gilt. Die­se Ver­schär­fung gilt für alle Schecks, die nach dem 31. Dezem­ber 2006 beim Finanz­amt ein­ge­hen.