Immobilienverkauf ist keine Geschäftsveräußerung im Ganzen

Die Umsatzsteuerbefreiung für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gelten nicht für eine Gesellschaft, die ihr einziges Vermietungsobjekt verkauft.

Die Umsät­ze im Rah­men einer Geschäfts­ver­äu­ße­rung an einen ande­ren Unter­neh­mer unter­lie­gen nicht der Umsatz­steu­er. Eine Geschäfts­ver­äu­ße­rung im Gan­zen und damit eine umsatz­steu­er­freie Ver­äu­ße­rung ist nicht gege­ben, wenn eine Gesell­schaft bür­ger­li­chen Rechts ihr ein­zi­ges Ver­mie­tungs­ob­jekt an den bis­he­ri­gen Mie­ter ver­kauft. Zum einen bleibt das Unter­neh­men als sol­ches nicht erhal­ten, zum ande­ren wird es nicht wei­ter­ge­führt: Nach der Über­tra­gung wer­den mit dem Objekt kei­ne Ver­mie­tungs­um­sät­ze mehr erzielt.