Beginn eines Gewerbebetriebs

Der gewerbesteuerliche Beginn eines Gewerbebetriebs unterscheidet sich vom einkommensteuerlichen Beginn.

Gewer­be­steu­er­lich liegt ein Gewer­be­be­trieb erst mit Beginn der wer­ben­den Tätig­keit vor. Wäh­rend die Gewerb­lich­keit für die Ein­kom­men­steu­er bereits mit den ers­ten vor­be­rei­ten­den Maß­nah­men, die mit dem Gewer­be­be­trieb in unmit­tel­ba­rem wirt­schaft­li­chem Zusam­men­hang ste­hen, beginnt, beginnt die Gewer­be­steu­er­pflicht erst dann, wenn sämt­li­che tat­be­stand­li­chen Merk­ma­le eines Gewer­be­be­triebs erfüllt sind und der Gewer­be­be­trieb in Gang gesetzt ist. Ein Gewer­be­be­trieb liegt daher noch nicht vor, wenn die Gebäu­de und Betriebs­vor­rich­tun­gen bzw. Geschäfts­aus­stat­tun­gen noch nicht errich­tet sind und auch der Ver­kauf der Pro­duk­te noch nicht begon­nen hat. Blo­ße Vor­be­rei­tungs­maß­nah­men sind hier nicht aus­rei­chend.