Verlängerte Versicherungspflicht für Arbeitnehmer
Zukünftig soll die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erst enden, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde.
Momentan endet die Krankenversicherungspflicht beim Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Grenze überschritten wurde. Mit dem geplanten “Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankversicherung” soll eine Abänderung dieser Regelung erfolgen: Die Krankenversicherungspflicht soll erst dann enden, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird. Sie würde dann mit dem Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wurde, enden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026