Resolution gegen Gebührenpflicht für Auskünfte

Die Bundessteuerberaterkammer wendet sich mit einer Resolution gegen die neue Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte.

Wie wir berich­tet haben, wur­de durch das Jah­res­steu­er­ge­setz 2007 die Abga­ben­ord­nung geän­dert und eine Gebüh­ren­pflicht für ver­bind­li­che Aus­künf­te der Finanz­be­hör­den ein­ge­führt. Die Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer hat sich mit einer Reso­lu­ti­on gegen die­se Gebüh­ren­pflicht gewen­det. Ange­sichts des kom­pli­zier­ten deut­schen Steu­er­sys­tems müss­ten ver­bind­li­che Aus­künf­te gebüh­ren­frei blei­ben. Die neue Rege­lung tref­fe jeden Steu­er­pflich­ti­gen, der sich im Vor­feld einer steu­er­lich rele­van­ten Ent­schei­dung über deren Aus­wir­kung Klar­heit ver­schaf­fen möch­te. Zudem kön­ne es nicht sein, dass der Staat einer­seits kein über­schau­ba­res Steu­er­sys­tem schaf­fe, ande­rer­seits an den ent­spre­chen­den Aus­künf­ten ver­die­ne.