Grundstücksschenkung innerhalb einer Personengesellschaft

Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen und dem damit verbundenen Grundbesitz an Mitgesellschafter unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.

Erwer­ben Sie als Gesell­schaf­ter einer Per­so­nen­ge­sell­schaft deren Gesamt­hands­ver­mö­gen zu Allein­ei­gen­tum, indem Ihnen die ande­ren Gesell­schaf­ter ihre Antei­le schen­ken, ist ein dabei erfol­gen­der Über­gang von Grund­stü­cken aus dem Gesell­schafts­ver­mö­gen in Ihr Allein­ei­gen­tum grund­er­werb­steu­er­frei. Vor­aus­set­zung für die­se Steu­er­frei­heit ist ledig­lich, dass Sie bereits vor­her am Ver­mö­gen der Gesamt­hand betei­ligt waren. Beach­ten Sie jedoch, dass die Steu­er­frei­heit hin­sicht­lich der Grund­er­werb­steu­er nicht auch die Schen­kungsteu­er aus­schließt! Liegt eine gemisch­te Schen­kung vor, ist die Befrei­ung von der Grund­er­werb­steu­er nur auf den unent­gelt­li­chen Teil des Erwerbs anwend­bar. Der ent­gelt­li­che Teil des Erwerbs unter­liegt dann grund­sätz­lich der Grund­er­werb­steu­er.