Kritik an der geplanten Erbschaftsteuerreform

Der Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre hat sich kritisch mit der für das Jahr 2007 geplanten Erbschaftsteuerreform und der damit einhergehenden faktischen Abschaffung der Erbschaftsteuer für Unternehmer auseinandergesetzt.

Der Arbeits­kreis Quan­ti­ta­ti­ve Steuer­leh­re (arqus) weist ange­sichts des Gesetz­ent­wurfs der Bun­des­re­gie­rung zur im Jahr 2007 geplan­ten Erb­schaft­steu­er­re­form auf einen gra­vie­ren­den Wider­spruch hin: Einer­seits hat der Bun­des­fi­nanz­hof ernst­haf­te Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­kon­for­mi­tät des gegen­wär­ti­gen Erb­schaft­steu­er­rechts, weil eine Gleich­mä­ßig­keit der erb­schaft­steu­er­li­chen Belas­tung von Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen nicht gewähr­leis­tet ist. Ande­rer­seits sol­len nun durch die geplan­te Erb­schaft­steu­er­re­form Unter­neh­men voll­stän­dig von der Erb­schaft­steu­er befreit wer­den.

Die geplan­te Pri­vi­le­gie­rung von Unter­neh­mern ist für arqus nicht nach­voll­zieh­bar: Weder ist nach­ge­wie­sen, dass Unter­neh­men durch die bis­he­ri­ge Erb­schaft­steu­er­re­ge­lung wegen Liqui­di­täts­pro­ble­men tat­säch­lich in ihrer Exis­tenz bedroht sind, noch dass die Bin­dung des Kapi­tals über 10 Jah­re an ein Unter­neh­men sich wirt­schaft­lich posi­tiv aus­wirkt. Wei­ter wird der Ein­wand erho­ben, dass die gefor­der­te Betriebs­fort­füh­rung struk­tur­kon­ser­vie­rend wir­ke, sodass betriebs­wirt­schaft­lich not­wen­di­ge Maß­nah­men unter­blei­ben. Ange­sichts der Beden­ken von arqus war­ten wir umso gespann­ter auf die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, die im Lau­fe die­ses Jah­res erge­hen wird. Erst dann wird sich zei­gen, ob sich der Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung in der jet­zi­gen Form behaup­ten kann.