Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001

Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 berücksichtigen neue Gesetze und Verwaltungsentscheidungen.

Die Lohn­steu­er-Ände­rungs­richt­li­ni­en 2001 pas­sen die Lohn­steu­er-Richt­li­ni­en 2000 an die Ent­wick­lung des Ein­kom­men­steu­er­rechts an. Sie berück­sich­ti­gen ins­be­son­de­re die Rechts­än­de­run­gen durch das Steu­er­be­rei­ni­gungs­ge­setz 1999 und das Gesetz zur Fami­li­en­för­de­rung. Zwi­schen­zeit­lich ergan­ge­ne Ver­wal­tungs­ent­schei­dun­gen sind eben­falls in die Lohn­steu­er-Richt­li­ni­en auf­ge­nom­men wor­den.

Von den Ände­run­gen durch die Richt­li­ni­en betrof­fen sind

  • die Steu­er­frei­heit von Abfin­dun­gen,

  • der Arbeit­ge­ber­er­satz bei Rei­se­kos­ten,

  • die steu­er­frei­en Ein­nah­men aus neben­be­ruf­li­chen Tätig­kei­ten,

  • die Steu­er­frei­heit von Auf­sto­ckungs­be­trä­gen bei Alters­teil­zeit,

  • die zeit­ver­setz­te Aus­zah­lung von steu­er­frei­en Zuschlä­gen (Sonn­tags-, Fei­er­tags- oder Nacht­ar­beit),

  • der Arbeit­ge­ber­er­satz bzw. der Wer­bungs­kos­ten­ab­zug bei Umzugs­kos­ten

  • und schließ­lich die dop­pel­te Haus­halts­füh­rung bei ledi­gen Arbeit­neh­mern.