Schulgeld für eine “Europäische Schule”

Das Schulgeld für eine “Europäische Schule” ist als Sonderausgabe abzugsfähig.

Der Bun­des­fi­nanz­hof ist von sei­ner bis­he­ri­gen Auf­fas­sung abge­wi­chen und hat den Son­der­aus­ga­ben­zug für das Schuld­geld an einer “Euro­päi­schen Schu­le” zuge­las­sen. Die “Euro­päi­schen Schu­len” erfül­len die Vor­aus­set­zun­gen, unter denen bei einer deut­schen Schu­le eine Geneh­mi­gung zu ertei­len wäre, und sind durch den deut­schen Gesetz­ge­ber in einer Wei­se aner­kannt, die einer staat­li­chen Geneh­mi­gung gleich­kommt. Die auf­wen­di­ge und anspruchs­vol­le Struk­tur der “Euro­päi­schen Schu­len” gewähr­leis­tet die Gleich­wer­tig­keit mit öffent­li­chen Schu­len. Die Sekun­dar­stu­fe wird mit der Euro­päi­schen Abitur­prü­fung abge­schlos­sen, ein Ver­stoß gegen das soge­nann­te Son­de­rungs­ver­bot ist nicht erkenn­bar. Die Schul­gel­der bewe­gen sich in einem ver­tret­ba­ren Rah­men — und sind nun­mehr als Son­der­aus­ga­ben abzugs­fä­hig.