Schulgeld für eine “Europäische Schule”
Das Schulgeld für eine “Europäische Schule” ist als Sonderausgabe abzugsfähig.
Der Bundesfinanzhof ist von seiner bisherigen Auffassung abgewichen und hat den Sonderausgabenzug für das Schuldgeld an einer “Europäischen Schule” zugelassen. Die “Europäischen Schulen” erfüllen die Voraussetzungen, unter denen bei einer deutschen Schule eine Genehmigung zu erteilen wäre, und sind durch den deutschen Gesetzgeber in einer Weise anerkannt, die einer staatlichen Genehmigung gleichkommt. Die aufwendige und anspruchsvolle Struktur der “Europäischen Schulen” gewährleistet die Gleichwertigkeit mit öffentlichen Schulen. Die Sekundarstufe wird mit der Europäischen Abiturprüfung abgeschlossen, ein Verstoß gegen das sogenannte Sonderungsverbot ist nicht erkennbar. Die Schulgelder bewegen sich in einem vertretbaren Rahmen — und sind nunmehr als Sonderausgaben abzugsfähig.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen