Erhöhte Plausibilität für wiederholte Ansparrücklage

Wenn Sie für dasselbe Wirtschaftsgut wiederholt eine Ansparrücklage bilden, müssen Sie einen besonders plausiblen Grund dafür angeben, warum die Investition trotzdem weiter geplant ist.

Haben Sie für die Anschaf­fung eines Wirt­schafts­guts eine Anspar­rück­la­ge gebil­det, ohne die geplan­te Inves­ti­ti­on dann inner­halb des Zwei-Jah­res-Zeit­raums zu rea­li­sie­ren, kön­nen Sie für das­sel­be Wirt­schafts­gut nur dann wie­der eine Rück­la­ge bil­den, wenn Sie eine ein­leuch­ten­de Begrün­dung dafür parat haben, wes­halb die Inves­ti­ti­on bis­her nicht durch­ge­führt wur­de, aber wei­ter­hin geplant ist. An die Plau­si­bi­li­tät Ihrer Begrün­dung über das Fort­be­stehen der Inves­ti­ti­ons­ab­sicht stellt der Bun­des­fi­nanz­hof hohe Anfor­de­run­gen.