Keine Werbung per E-Mail

Nach herrschender Ansicht ist es unzulässig, Werbung per E-Mail zu verschicken.

Die Unzu­läs­sig­keit der Ver­sen­dung von E-Mail-Wer­bung wird unter­schied­lich begrün­det. Zum einen wird dar­in ein unlau­te­res Mit­tel zur Abwer­bung von Kun­den gese­hen, zum ande­ren soll die unauf­ge­for­der­te Zusen­dung von E-Mails gegen § 823 Abs. 1 BGB ( Bür­ger­li­ches Gesetz­buch ) ver­stos­sen. Teil­wei­se wird sogar ange­führt, dass die Zusen­dung unver­lang­ter Wer­bung mit­tels E-Mail einen Ein­griff in das all­ge­mei­ne Per­sön­lich­keits­recht dar­stellt.

Aus­nah­men lie­gen nur dann vor, wenn der Emp­fän­ger sein Ein­ver­ständ­nis erklärt hat oder beson­de­re Umstän­de gege­ben sind, die das Ein­ver­ständ­nis des Emp­fän­gers ver­mu­ten las­sen.