Kindergeldzulage trotz fehlenden Bezugs von Kindergeld

Eine Kindergeldzulage muss auch gewährt werden, wenn bei Nutzungsbeginn des Eigenheims kein Kindergeld bezogen wird.

Aus den gesetz­li­chen Rege­lun­gen des Eigen­heim­zu­la­gen­ge­set­zes ergibt sich, dass es für die Kin­der­geld­zu­la­ge aus­rei­chend ist, dass der Anspruchs­be­rech­tig­te zu irgend­ei­nem Zeit­punkt im betref­fen­den Jahr Kin­der­geld erhal­ten hat. Es ist nicht not­wen­dig, dass bei Nut­zungs­be­ginn des Eigen­heims Kin­der­geld bezo­gen wird. Dar­an ändert weder das für das Kin­der­geld und den Kin­der­frei­be­trag gel­ten­de Monats­prin­zip noch eine ande­re gesetz­li­che Rege­lung etwas. Ent­spre­chen­de Stich­tags­prin­zi­pi­en fin­den im Zusam­men­hang mit der Gewäh­rung der Kin­der­geld­zu­la­ge für das Eigen­heim kei­ne Anwen­dung.

Bei­spiel: Der Vater bezieht bis zum März 2000 Kin­der­geld für sei­nen Sohn. Im Juni bezieht der Vater ein selbst genutz­tes Eigen­heim. Zwar bezieht der Vater beim Bezug des Eigen­heims kein Kin­der­geld mehr, ist jedoch unab­hän­gig davon berech­tigt, den Anspruch auf Gewäh­rung der Kin­der­geld­zu­la­ge gel­tend zu machen. Es genügt, dass der Vater bis März des glei­chen Jah­res Kin­der­geld für den Sohn bezo­gen hat.