Sponsoring-Maßnahmen

Als Unternehmer können Sie Sponsoring-Maßnahmen als Betriebsausgaben geltend machen.

Spon­so­ring wird als die Gewäh­rung von Geld oder geld­wer­ten Vor­tei­len durch Unter­neh­men zur För­de­rung von Per­so­nen, Grup­pen oder Orga­ni­sa­tio­nen ver­stan­den, die sport­li­che, kul­tu­rel­le, kirch­li­che, wis­sen­schaft­li­che, sozia­le öko­lo­gi­sche oder ähn­li­che Zie­le ver­fol­gen. Zuwen­dun­gen die­ser Art kön­nen Sie als Betriebs­aus­ga­ben gel­tend machen. Dabei ist es nicht not­wen­dig, dass Sie eine ange­mes­se­ne Gegen­leis­tung erhal­ten. Es ist nicht erfor­der­lich, dass die Geld- oder Sach­leis­tung von Ihnen als Spon­sor und Ihre erstreb­ten Wer­be­zie­le gleich­wer­tig sind. Aller­dings ist zu beach­ten, dass der Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug dann nicht zuläs­sig ist, wenn ein kras­ses Miss­ver­hält­nis zwi­schen Ihren Leis­tun­gen und Ihren wirt­schaft­li­chen Vor­tei­len besteht.