Sondertilgung bei Fremdwährungsdarlehen

Sondertilgungen für Fremdwährungsdarlehen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Immobilienfonds sind keine Werbungskosten.

Bei einer Son­der­til­gung für ein Fremd­wäh­rungs­dar­le­hen, mit dem Sie eine Betei­li­gung an einem Immo­bi­li­en­fonds erwor­ben haben, ist der für den Wer­bungs­kos­ten­ab­zug erfor­der­li­che Ver­an­las­sungs­zu­sam­men­hang mit Ein­künf­ten aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung nicht gege­ben. Die Son­der­til­gung wird geleis­tet, weil Sie auf­grund des Kre­dit­ver­tra­ges für den Fall eines gestie­ge­nen Wech­sel­kur­ses dazu ver­pflich­tet sind. Sie stellt daher weder Schuld­zin­sen noch Anschaf­fungs­kos­ten der Fonds­be­tei­li­gung dar, son­dern ist allein der pri­va­ten Ver­mö­gens­sphä­re zuzu­ord­nen.