Auskunftsanspruch über die Besteuerung eines Konkurrenten

Führt die abweichende Besteuerung eines Konkurrenten zu einem objektiven Wettbewerbsnachteil, dann haben Sie darüber einen Auskunftsanspruch.

Als Unter­neh­mer haben Sie grund­sätz­lich und trotz des Steu­er­ge­heim­nis­ses einen Aus­kunfts­an­spruch hin­sicht­lich der Besteue­rung eines Kon­kur­ren­ten. Die­ser Aus­kunfts­an­spruch ergibt sich nach der Auf­fas­sung des Bun­des­fi­nanz­hofs aus dem Rechts­staats­prin­zip, dem Grund­recht der Berufs­frei­heit sowie dem Pro­zess­grund­recht. Vor­aus­set­zung ist ledig­lich, dass Sie sub­stan­zi­iert und glaub­haft dar­le­gen, durch die fal­sche Besteue­rung eines Kon­kur­ren­ten einen fest­stell­ba­ren, durch Tat­sa­chen beleg­ten Wett­be­werbs­nach­teil zu erlei­den. Das kann bei­spiels­wei­se dar­an lie­gen, dass die Umsät­ze eines Kon­kur­ren­ten nicht besteu­ert wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass Sie tat­säch­lich in einem Wett­be­werbs­ver­hält­nis ste­hen und Ihrem Kon­kur­ren­ten durch die (angeb­li­che) Nicht­be­steue­rung sei­ner Umsät­ze gegen­über Ihnen fühl­ba­re Wett­be­werbs­vor­tei­le ver­schafft wer­den, die erwar­ten las­sen, dass sie sich auf die von Ihnen erziel­ba­ren Umsät­ze kon­kret aus­wir­ken wer­den. Zudem müs­sen Sie gegen die Steu­er­be­hör­de mit Aus­sicht auf Erfolg ein sub­jek­ti­ves öffent­li­ches Recht auf steu­er­li­chen Dritt­schutz gel­tend machen kön­nen.