Keine 1 %-Regelung bei Ausschluss der privaten Nutzung

Die 1 %-Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass eine Privatnutzung ausgeschlossen ist.

Die 1 %-Rege­lung kommt nicht zur Anwen­dung, wenn eine Pri­vat­nut­zung des Fir­men­fahr­zeugs aus­schei­det. Aller­dings spricht auf­grund der all­ge­mei­nen Lebens­er­fah­rung der Beweis des ers­ten Anscheins grund­sätz­lich für eine pri­va­te Nut­zung. Die­ser Anscheins­be­weis kann ent­kräf­tet oder erschüt­tert wer­den. Hier­zu ist nicht der Beweis des Gegen­teils not­wen­dig, es genügt viel­mehr, dass Sie einen Sach­ver­halt dar­le­gen, der die ernst­li­che Mög­lich­keit eines ande­ren als des der all­ge­mei­nen Erfah­rung ent­spre­chen­den Gesche­hens­ab­laufs ergibt — bei­spiels­wei­se ein vom Arbeit­ge­ber erteil­tes Ver­bot, das Fahr­zeug pri­vat zu nut­zen, sofern es nicht nur zum Schein aus­ge­spro­chen wor­den ist.