Kollision von Familien- und Gemeindenamen

Eine Gemeinde kann nicht die Freigabe einer Internet-Domain erzwingen, wenn die Domain früher von einer Person gleichen Namens angemeldet worden war.

Eine Gemein­de kann nicht auf­grund des Grund­sat­zes der Prio­ri­tät die Frei­ga­be einer Inter­net-Domain von einer natür­li­chen oder juris­ti­schen Per­son glei­chen Namens erzwin­gen, die die Domain frü­her ange­mel­det hat. So hat das Land­ge­richt Augs­burg ent­schie­den (Akten­zei­chen 6 O 3536/00). Dabei muss es nicht auf die Grö­ße oder die Bekannt­heit der Gemein­de ankom­men. Ent­schei­dend ist, dass die Gemein­de allein dar­aus, dass sie län­ger besteht, kei­nen Anspruch auf Prio­ri­tät der Gemein­de ablei­ten kann.