Garage als häusliches Arbeitszimmer

Auch eine umgewidmete Garage kann als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden.

Ein Arbeits­raum in einer umge­wid­me­ten Gara­ge kann den Begriff des häus­li­chen Arbeits­zim­mers erfül­len und somit voll abge­setzt wer­den. Bedin­gung ist, dass der Arbeits­raum wegen sei­ner räum­li­chen Nähe nach dem Gesamt­bild des äuße­ren Ein­drucks zu Ihrem Wohn­haus oder Ihrer Woh­nung gehört. So wur­de ent­schie­den vom Land­ge­richt Rhein­land-Pfalz (Akten­zei­chen 1 K 2165/99). Nach Mei­nung der Rich­ter spielt es kei­ne Rol­le, ob sich der Arbeits­raum unter dem Dach des Wohn­hau­ses befin­det oder sich direkt an das Wohn­haus anschließt.