Anspruch auf Kindergeld bei einem fehlenden Ausbildungsplatz

Ein Anspruch auf Kindergeld wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes besteht erst dann, wenn der Nachweis erbracht ist, dass tatsächlich kein Ausbildungsplatz vorhanden ist.

Das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz hat ent­schie­den, dass ein Aus­bil­dungs­platz erst dann nicht ver­füg­bar ist, wenn ein ent­spre­chen­der Nach­weis erbracht wird. Stu­di­en­be­wer­ber, die sich für Stu­di­en­gän­ge, die zen­tral ver­ge­ben wer­den, inter­es­sie­ren, müs­sen hier­zu eine Ent­schei­dung der Zen­tral­stel­le für die Ver­ga­be von Stu­di­en­plät­zen (ZVS) in Dort­mund her­bei­füh­ren.

Bis zur amt­li­chen Ent­schei­dung der Ver­ga­be­stel­le und — nach einer Ableh­nung durch die Ver­ga­be­stel­le — bis zu einer end­gül­tig nega­ti­ven Ent­schei­dung im Rah­men des Aus­wahl­ver­fah­rens der Hoch­schu­len steht kei­nes­wegs fest, dass der gewünsch­te Aus­bil­dungs­platz nicht zur Ver­fü­gung steht. Bis zu die­sem Zeit­punkt sind näm­lich Ent­schei­dun­gen unter­schied­li­chen Inhalts mög­lich (Ableh­nung, Bewil­li­gung, Teil­nah­me am hoch­schul­ei­ge­nen Aus­wahl­ver­fah­ren, Teil­nah­me am Nach­rück­ver­fah­ren, Teil­nah­me am Los­ver­fah­ren).

Eine Pro­gno­se­ent­schei­dung, dass auf­grund eines schlech­ten Noten­durch­schnitts ver­mut­lich kein Stu­di­en­platz ver­füg­bar sein wird, genügt nicht. Eben­so wenig reicht eine ledig­lich form­lo­se Anfra­ge bei der ZVS als Nach­weis für das Feh­len eines Stu­di­en­plat­zes aus. Erst mit der amt­li­chen Ableh­nung durch die ZVS oder der Hoch­schu­le auf­grund einer Bewer­bung steht fest, dass eine Berufs­aus­bil­dung man­gels Aus­bil­dungs­platz nicht begon­nen wer­den kann. Wird ein sol­cher Nach­weis nicht erbracht, steht nicht fest, dass kein Aus­bil­dungs­platz zur Ver­fü­gung steht. Ent­spre­chend besteht dann auch kein Anspruch auf Kin­der­geld. Für Ihr Kind heißt das, dass es auch bei einem schlech­ten Noten­durch­schnitt, wenn ein Stu­di­en­platz objek­tiv nicht zu erwar­ten ist, einen schrift­li­chen Antrag bei der ZVS stel­len muss.